Deutscher Floating Verband
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Interessenvertretung

Krankenkassen

Der Verband möchte durch die Darstellung der Wirkungsweise des Floatings und der bestehenden Forschung, sowie durch in Deutschland initialisierte Forschung, Anknüpfungspunkte zu den Krankenkassen herstellen. Hierzu ist der Verband auch auf seine Mitglieder und Informationen oder Kontakte, die aus dem Kreis der Mitglieder entstehen, angewiesen.

Öffentlichkeitsarbeit

Ziel des Verbandes ist es, durch Öffentlichkeitsarbeit das Thema Floating nicht nur im Bereich Wellness, sondern darüber hinaus auch als medizinisch-therapeutische Anwendung bekannt zu machen. Hierzu sind insbesondere Veröffentlichungen in entsprechenden Fachmedien angestrebt.

Um Ärzten, Therapeuten und Patienten das Floating näher vorzustellen hat der DFV eine Infobroschüre erstellt, die wir unseren Mitgliedern auf Anfrage in gewünschter Auflager zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns an info@floating-verband.de

Wasserqualität

Grundsätzlich stehen für die Aufbereitung der Starksole in Floating-Anlagen zur Zeit zwei Systemansätze zur Verfügung. Bei der herkömmlichen Aufbereitung wird die Sole nach dem Floating aus dem Tank oder Floatbecken heraus durch einen oder mehrere Filter gepumpt, dabei gereinigt und wieder zurück in den Tank geleitet. Bei Reservoirsystemen wird dagegen eine komplette Starksolefüllung in einem externen Behälter vorgehalten und nach dem Floating im Austausch in das Becken eingeleitet. Beide Ansätze erlauben hohe Wasserqualitäten. Für den gewerblichen, hochfrequenten Einsatz eignen sich eher Reservoirsysteme.

Momentan ist Österreich das einzige Land der Welt, das den Einsatz von Reservoirsystemen vorschreibt. Auch andere Faktoren wie eine permanente Ablesbarkeit von Chemikalienständen und ph-Werten (permanent monitoring) und bestimmte Wasserflussgeschwindigkeiten werden von österreichischen Ämtern vorgeschrieben.  Soweit es dem DFV bekannt ist schreibt kein weiteres Land der EU oder auch anderer Erdteile spezifische Systemkomponenten vor. Es werden im Regelfall lediglich verschiedene Parameter in der Wasserqualität vorgegeben.

In Deutschland wird die Kontrolle der Wasserqualität der Starksole  von den jeweils zuständigen regionalen Gewerbebehörden unterschiedlich gehandhabt. Floating-Studios werden momentan „in Anlehnung an die DIN 19643“ betrieben, da diese DIN keine Beschreibung der wesentlichen Parameter  für Floating-Anlagen (Wassermenge, Wasserbeschaffenheit (Starksole), Anzahl der Personen im Wasser / Stunde, etc.) enthält. Eine solche DIN ist nach Informationen des DFV auch zunächst mittelfristig nicht geplant.

Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Richtlinie DGfdB R 65.11)

Seit Juni 2014 existiert allerdings eine Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB). Diese Richtlinie kann von den zuständigen Behörden herangezogen werden, um die technischen Parameter öffentlich zugänglicher Anlagen zu beurteilen. Jedes regional arbeitende Amt kann, muss sich jedoch nicht an die Maßgaben der Richtlinie halten. Richtet sich ein Amt nach der RL, so kann es den Betrieb einer Anlage, die nicht den technischen Anforderungen entspricht zwar nicht schließen, jedoch Kontrollen der Wasserwerte anordnen. Dies kann relativ kostenintensiv werden bzw. bei problematischen Wasserwerten auch zu einer Schließung führen.

Nach unseren Erkenntnissen betreiben aktuell noch ca. 75% aller deutschen Anbieter Anlagen ohne Reservoirtechnologie. Für diese Marktteilnehmer kann es in der Zukunft möglicherweise zu einem neuen Dialog mit den Behörden kommen. Diese Dialoge werden jedoch wahrscheinlich regional unterschiedlich von verschiedenen Ämtern geführt.

Nachdem die Richtlinie seit über einem Jahr in Kraft ist, können wir von Seiten des DFV eine (scheinbar zumindest mittelfristig greifende) Entwarnung für die Betreiber kleiner Anlagen ohne Reservoir geben: die deutschen Ämter scheinen die RL momentan weitgehend zu ignorieren bzw. bringen diese nicht zur Anwendung. Es gab zwar einzelne Fälle bei denen regionale Ämter Anlagen ohne Reservoir nicht mehr als Neuinstallation zugelassen haben, bestehende Floating-Studios müssen jedoch momentan nicht besorgt sein, dass die Richtlinie im Sinne von zusätzlicher Beprobung, erzwungener Aufrüstung oder gar Schließung zur Geltung kommt.

Die Richtlinie ist bei der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (http://www.baederportal.com) und beim DFV auf Anfrage erhältlich.

Der DFV stellt auf Anfrage weitere Informationen zu verschiedenen Wasseraufbereitungsmethoden und Methoden zur Dokumentation der Wasserqualität zur Verfügung.

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